Die staatliche Abschlussprüfung findet jeweils am Ende des zweiten Schuljahres statt. Im Abschlusszeugnis werden die Jahresfortgangsnoten und die Prüfungsnoten getrennt aufgeführt
- Fremdsprache Englisch
Schriftliche Prüfung
Übersetzen eines Textes allgemeiner Art aus dem Englischen (Dauer: 45 min)
Übersetzen eines Fachtextes aus der Fremdsprache (Dauer: 45 min)
Übersetzen eines Fachtextes in die Fremdsprache (Dauer: 45 min)
Übersetzen eines Korrespondenztextes aus dem Englischen, Zusammenfassen eines anderen Korrespondenztextes in deutschen Stichpunkten und Erstellen eines englischen Geschäftsbriefes nach deutschen Vorgaben (Dauer: 90 min)
Mündliche Prüfung
Gespräch in der Fremdsprache in berufsbezogenen Situationen und zu landeskundlichen Themen (Dauer: 20 min)
Dolmetschen eines zweisprachig geführten Gesprächs (Dauer: 10 min)
Fragen zur Fachkunde und Fachterminologie in der Fremdsprache (Dauer: 10 min)
- Fremdsprache Spanisch / Französisch
Schriftliche Prüfung
Übersetzen eines Korrespondenztextes aus der Fremdsprache, Zusammenfassen eines anderen fremdsprachlichen Korrespondenztextes in deutschen Stichpunkten und Erstellen eines spanischen/französischen Geschäftsbriefes nach deutschen Vorgaben. (Dauer: 90 min)
Mündliche Prüfung
Übersetzungs- und Verständnisfragen zu einem allgemeinen Text und Gespräch in einer berufsbezogenen Situation. (Dauer: 20 min)
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt
zum Führen der Berufsbezeichnung
„staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in“.